Allgemeine Geschäftsbedingungen der nerdly – Digital Value Creation GmbH

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Abweichende Bedingungen

1.1 nerdly – Digital Value Creation GmbH – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Suchmaschinen- (SEO, SEA), Social-Media- und Content-Marketing (nachfolgend AGB genannt) der Agentur (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern (nachfolgend Kunden genannt) im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das heißt Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und den Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB. Sind die AGB in das Geschäft mit einem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird.

1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit die Agentur sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen der Agentur auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

1.5 Änderungen dieser AGB werden wirksam und Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Auf diese Rechtsfolge muss die Agentur in ihrem Schreiben mit Übersendung der geänderten AGB ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.

§ 2 Vertragsabschluss, Leistungsumfang

2.1 Die von der Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen – u.a. Search Engine Optimizing (SEO), Search Engine Advertising (SEA), Google Analytics, Double Click, Content Marketing etc. – ergeben sich jeweils aus dem den Vertrag zugrundeliegenden Angebot der Agentur, das eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie gegebenenfalls hierzu ergänzende Unterlagen und Richtlinien der Agentur enthält. Für den Inhalt des Vertrags ist daher das Angebot der Agentur maßgebend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die das Angebot ergänzenden Unterlagen werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot übergeben. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

2.2 Die Maßnahmen der Agentur im Bereich der von der Auftragnehmer:in zu erbringenden Leistungen sind – sofern sich aus dem Angebot nicht etwas Abweichendes ergibt – auf die Erbringung der Leistung/das Tätigwerden zur z.B. Erhöhung der Platzierung der Website des Kunden in den Suchergebnissen, die Verbesserung der Marktpräsenz, Schalten und Verlinken von Werbung etc. gerichtet. Einen Erfolg verspricht die Agentur aus den vorstehend genannten Gründen jedoch nicht.

2.3 Die Agentur ist befugt, für die Erfüllung ihrer Leistungen jederzeit Subunternehmen (z.B. Mediaagenturen) heranzuziehen.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Kunde ist im Hinblick auf die von der Agentur geschuldeten Leistungen stets zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss der Kunde sämtliche notwendigen Unterlagen, Zugänge und/oder Informationen, die zur Ausführung der Leistungen durch die Agentur erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Webseite oder die von der Agentur zu platzierende Anzeige den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht, insbesondere keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde darf insbesondere nur Keywords und Marken verwenden, zu deren Verwendung er berechtigt ist und deren Verwendung nicht Rechte Dritter verletzt. Eine rechtliche Überprüfung der vorgeschlagenen Keywords und Marken sowie Webseiten, insbesondere auf kennzeichenrechtliche Risiken, übernimmt die Agentur nicht. Sperrvermerke des Kunden für bestimmte Keywords sind jedoch zu beachten.

3.3 Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass seine Webseite regelmäßig erreichbar ist und etwaige Zugangsdaten, die der Auftragnehmerin für die Erbringung der Leistungen benötigt, nicht ohne Ankündigung geändert werden. Eine Nichterreichbarkeit der Webseite kann sich nachteilig auf die Optimierungsmaßnahmen auswirken.

3.4 Bei Tracking-Leistungen empfiehlt die Agentur dem Kunden, um die Performance messen zu können, die von der Agentur empfohlenen Tracking-Skripte dauerhaft in die Kundenwebsite zu integrieren. Für den konkreten Einsatz und die Art/den Umfang der Nutzung der Skripte ist der Kunde jedoch selbst verantwortlich.

3.5 Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten und Obliegenheiten ist der Kunde dazu verpflichtet, die Agentur von daraus entstandenen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 4 Leistungstermine, Verzug

4.1 Verbindliche Termine und Fristen zur Erbringung der Leistungen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Terminen und Fristen (ca., etwa etc.) bemüht sich die Agentur, diese nach besten Kräften einzuhalten.

4.2 Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn die Agentur ein solches ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fixgeschäft gegeben sind.

4.3 Gerät die Agentur mit der Erbringung der Leistungen in Verzug, muss der Kunde der Agentur zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht im Einzelfall unangemessen – 14 Tagen zur Leistung setzen.

§ 5 Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

5.1 Treten Ereignisse Höherer Gewalt ein, so wird die Agentur die Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die Erbringung der Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit die Agentur ihrer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der Höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Agentur schuldhaft herbeigeführt worden sind.

5.2 Ist ein Termin oder eine Frist zur Leistung verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach § 5 (1) dieser Termin oder die Frist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

§ 6 Nutzungen der Leistungen der Agentur

6.1 Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, erhält der Kunde an den Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht. Der Kunde darf die Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.

6.2 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von der Agentur erbrachten Leistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Agentur gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes oder sonst wie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen monatlich – je nach Angebot auf Stunden-, Tages- oder Pauschalbasis – gegenüber dem Kunden abgerechnet.

7.2 Im Bereich des Performance-Marketing kann zudem eine Vergütung von der Agentur anhand einer prozentualen Beteiligung an den Umsätzen des Kunden erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Auftragnehmerin monatlich über die entsprechenden Umsatzzahlen zu informieren.

7.3 Rechnungen der Agentur sind jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei der Agentur oder das Datum der Gutschrift auf dem Konto.

7.4 Die Agentur ist bei entsprechender Vereinbarung im Angebot auch berechtigt, beauftragte Leistungen dem Kunden quartalsweise im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfrist gemäß vorstehendem Satz 1 gilt dann entsprechend.

7.5 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die von der Agentur anlässlich der erbrachten Leistungen gelieferten Gegenstände in deren Eigentum.

7.6 Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Kunden ist die Agentur – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Mängelrüge, Gewährleistung, Pflichtverletzung

9.1 Erkennbare Mängel der Leistung der Agentur sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Leistungserbringung zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.

9.2 Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens innerhalb der in § 9 genannten Verjährungsfrist gerügt werden. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt auch hier jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.

9.3 Die Mängelrügen nach § 9 (1) und (2) müssen schriftlich erfolgen. Eine nicht schriftlich erfolgte Rüge schließt ebenfalls jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.

9.4 Für nachweisbare Mängel leistet die Agentur über einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr, gerechnet vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginnes an. Dies gilt nicht, wenn der Agentur Arglist, grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fällt.

9.5 Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie für etwaige Ansprüche aus Mangelfolgeschäden.

9.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 10

§ 10 Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1 Die Agentur haftet grundsätzlich nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Agentur und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um:

  • Die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf,
  • Die Verletzung von Pflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, wenn dem Kunden die Leistung der Agentur nicht mehr zuzumuten ist,
  • Die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • Die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges,
  • Arglist oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt.

10.2 Sofern der Agentur nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemacht werden kann oder ein Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung vorliegen, haftet die Agentur nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung der Agentur ist mit Ausnahme der Fälle gemäß vorstehendem § 10 Abs. 1 (a) bis (e) für jeden Einzelvertrag der Höhe nach insgesamt beschränkt auf eine Haftungshöchstsumme von EUR 25.000.

10.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, wie in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

10.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß des vorstehenden § 10 (1) – (4) gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern.

10.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Agentur Arglist, Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung beruht.

10.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

11.1 Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen der anderen Vertragspartei beinhalten, sofern die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet ist oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht (nachfolgend vertrauliche Informationen genannt).

11.2 Die jeweils empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.

11.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß vorstehendem § 12 (1) besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird bzw. der empfangenden Partei bereits bekannt oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde oder einer Aufsichtsstelle offen zu legen war.

11.4 Die Agentur wird alle Informationen mit personenbezogenen Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhält, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweils gültigen Fassung erheben, verarbeiten und nutzen.

§ 12 Kündigung/Laufzeit

12.1 Verträge, bei denen keine Kündigungsfrist vereinbart wurde sowie Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, können jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen gelten die Laufzeiten gemäß Angebot der Agentur.

12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät und der fällige Gesamtbetrag mehr als 10% der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt.

12.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 13 Schriftform

Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nichtig. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der Sitz der Agentur.

14.2 Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Agentur. Die Agentur ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Agentur geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Agentur.