In Kürze: Google-Löschantrag
Der Google-Löschantrag ist ein Formular, das es Nutzern ermöglicht, unerwünschte Inhalte aus den Suchergebnissen von Google zu entfernen. Diese Maßnahme basiert auf dem „Recht auf Vergessenwerden“ und wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2014 eingeführt.
Was ist der Google-Löschantrag?
Der Google-Löschantrag ist ein offizielles Formular, das es Nutzern ermöglicht, die Entfernung von unerwünschten Inhalten aus den Suchergebnissen (SERPs) von Google zu beantragen. Diese Option besteht seit Mai 2014 und spiegelt die Anpassung des Datenschutzes an moderne Gegebenheiten wider. Das zugrunde liegende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bezieht sich auf das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“, das es Personen ermöglicht, selbst über die Zugänglichkeit ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden.
Rechtliche Grundlagen
Der Antrag auf Löschung kann gestellt werden, wenn eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers vorliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn die veröffentlichten Informationen unwahr sind oder die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person verletzen. Die rechtlichen Reformen resultieren aus einer Klage der spanischen Datenschutzbehörde und verpflichten Google, auf solche Anträge zu reagieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen einen Antrag auf Löschung stellen. Privatpersonen berufen sich auf das Datenschutzrecht, während Unternehmen die Entfernung schädigender Inhalte anstreben können.
Welche Inhalte können gelöscht werden?
Die Löschung umfasst Inhalte, die eindeutig mit einer Person verknüpft sind. Gemäß Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Informationen gelöscht werden, wenn:
- Die Zwecke der Datenveröffentlichung nicht mehr erfüllt sind.
- Eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt.
- Die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerruft.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Löschantrag kann online über ein entsprechendes Formular eingereicht werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Name und Nachweis der Identität des Antragstellers.
- Die spezifische URL (Uniform Resource Locator), die entfernt werden soll.
- Eine Begründung für die Notwendigkeit der Entfernung.
- Eine gültige E-Mail-Adresse und eine eidesstattliche Erklärung.
Erfolgsaussichten eines Löschantrags
Die Entscheidung über einen Löschantrag trifft ein Jurist von Google, der den Fall individuell bewertet. Zwei Hauptfaktoren beeinflussen die Entscheidung:
- Das Informationsinteresse der Allgemeinheit.
- Der zeitliche Kontext der veröffentlichten Informationen.
Folgen eines erfolgreichen Antrags
Wird der Antrag bewilligt, dürfen die betreffenden URLs nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden. Dies umfasst sowohl die Auflistung in den SERPs als auch mögliche Links von Suchmaschinenbetreibern auf die URL. Die Algorithmen von Google benötigen jedoch Zeit, um diese Änderungen zu verarbeiten.
Besonderheiten bei Bildern
Die Zugänglichkeit von Bildern unterliegt speziellen rechtlichen Regelungen, die je nach Fall das Kunsturhebergesetz (KUG) oder die DSGVO betreffen. Personen, die sich durch Bilder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen, können Google auffordern, diese Inhalte zu entfernen, wobei explizite Gründe angegeben werden müssen.
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