Barrierefreies Internet

In Kürze: Barrierefreies Internet

Barrierefreies Internet gewährleistet, dass alle Informationen und Funktionen auf Websites für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen. Die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit verpflichtet öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen.

Erklärung: Barrierefreies Internet

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass sämtliche auf einer Website angebotenen Informationen und Funktionen für alle Besucher zugänglich sein müssen – unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation. Dies gilt auch für extern abrufbare Daten, wie zum Beispiel Formulare und Bedienungsanleitungen.

EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit

Am 26. Oktober 2016 wurde die EU-Richtlinie zu Barrierefreiheit im Internet (2016/2102) verabschiedet. Sie regelt den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, wie Behörden und Ämtern. Alle öffentlichen Einrichtungen der EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote so anzupassen, dass ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist.

Die vier Grundprinzipien der WCAG

Die Betreiber müssen die vier Grundprinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) berücksichtigen:

  1. Wahrnehmbarkeit: Alle Bestandteile der Website müssen so präsentiert werden, dass sie unmissverständlich wahrgenommen werden können.
  2. Bedienbarkeit: Alle Bestandteile der Website müssen für den Nutzer bedienbar sein, unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen.
  3. Verständlichkeit: Alle Bestandteile der Website müssen verständlich dargestellt und einfach zu erfassen sein.
  4. Robustheit: Alle Bestandteile der Website müssen von einer Vielzahl assistiver Technologien interpretiert werden können.

Wer profitiert von der EU-Richtlinie?

Die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit im Internet trat am 23. September 2018 in Kraft. Sie stellt sicher, dass der Zugang zu Informationen und Kommunikation auf verschiedenen Plattformen barrierefrei ist. Dies gilt insbesondere für Angebote, die für EU-Bürger von großer Bedeutung sind, wie Beratungsangebote in Bürger- und Sozialämtern oder die Dienste der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten.

Verpflichtungen für öffentliche Stellen

Alle öffentlichen Stellen im EU-Raum müssen die Anforderungen an eine barrierefreie Online-Präsenz umsetzen. Dazu zählen nicht nur die Verwaltung auf Bundes- und Landesebene, sondern auch kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser und verschiedene Dienstleister.

Merkmale einer barrierefreien Website

Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Verständliche Informationsstruktur
  • Klare Gliederung
  • Logischer Aufbau
  • Kompatibilität mit verschiedenen Internet-Browsern

Visuelle Optimierungen

Um auch Menschen mit Sehbehinderungen den Zugang zu erleichtern, sind folgende Maßnahmen wichtig:

  • Kontrastreiches Design: Hoher Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie angemessene Schriftgrößen.
  • Assistive Technologien: Verwendung von Screen Readern, die den Inhalt einer Website vorlesen. Inhalte müssen so strukturiert sein, dass sie verständlich wiedergegeben werden können.
  • Alternativtexte: Bilder und Grafiken müssen durch Alt-Texte beschrieben werden, um deren Bedeutung zu vermitteln.

Barrierefreiheit für Menschen mit auditiven Beeinträchtigungen

Websites mit akustischen Informationen oder Videos sollten alternative Textbausteine, wie schriftliche Erläuterungen oder Untertitel, anbieten, um die Inhalte für hörbehinderte Nutzer zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen

Für Menschen mit motorischen Einschränkungen sollten Links und klickbare Bereiche in angemessener Größe gestaltet werden. Zudem muss die Website auch über die Tastatur bedienbar sein.

Berücksichtigung kognitiver Beeinträchtigungen

Bei der Programmierung für Web-Barrierefreiheit müssen auch geistige Einschränkungen berücksichtigt werden. Komplexe Strukturen und anspruchsvolle Texte sind zu vermeiden. Stattdessen sollten einfache, klare Inhalte und Hilfestellungen angeboten werden.

Zusammenfassung

Barrierefreies Internet ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Informationen und Angeboten im World Wide Web. Es umfasst technische Hilfsmittel wie barrierefreies Design, Bildschirmlupen, Braillezeilen und Screen Reader. Eine barrierefreie Website kommt nicht nur den Nutzern zugute, sondern auch den Betreibern, die ihren Kundenkreis erweitern und eine bessere Platzierung in Suchmaschinen erzielen können.

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